Regelwerk

Ergänzend zur Ausschreibung der Veranstaltung gilt folgendes Regelwerk.
Mit der Anmeldung und dem Akzeptieren der Wettbewerbsbedingungen nehmen die Teilnehmer/innen die Ausschreibung, das Regelwerk und die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis und verpflichten sich, diese einzuhalten.

Laufen
Der Lauf ist auf der vom Veranstalter gekennzeichneten Strecke zu absolvieren.
Die Laufstrecke führt auf Straßen, Wegen und Waldwegen durch Welzheim sowie umliegende Teilorte und Straßen, Wegen und Waldwegen der Gemeinde Kaisersbach .
Die Startnummer ist auf der Trikotvorderseite zu tragen und jede/r Teilnehmer/in muss eine Oberbekleidung tragen. Die Benützung fremder Mittel (Fahrräder,
Autos usw.) ist strikt untersagt. Jede/r Teilnehmer/in ist für seine Ausrüstung selbst verantwortlich.
Teilnehmer/innen dürfen sich nicht von Nichtteilnehmer/innen begleiten lassen.
Eine Begleitung zu Fuß ist verboten.
Es können nur Läufer/innen gewertet werden, die über sämtliche Kontrollzeiten und Kontrollzeitnahmen verfügen. Teilnehmer/innen ohne Chip werden nicht
gewertet.
Nur gut vorbereitete Läufer/innen sind den Herausforderungen dieser Laufveranstaltung gewachsen. Die Teilnehmer/innen nehmen auf eigenes Risiko
und auf eigene Verantwortung teil.

Allgemeines:

Jede/r Teilnehmer/in ist für die Erfassung der Zwischenzeiten und der Gesamtzeit mitverantwortlich. Der zur Zeitnahme notwendige Zeitnehmungschip haben die
Teilnehmer/innen nach Maßgabe des Veranstalters während des Wettkampfes zu tragen. Startnummern dürfen weder verkleinert noch anderswertig verändert
werden.
Den Anweisungen der Wettkampfleitung, des eingesetzten Veranstaltungsteams, der Ärzte und der Rettungsdienste ist Folge zu leisten. Nichtbefolgen hat die
Disqualifikation vom Lauf zur Folge. Der Veranstalter kann disqualifizierten Läufer/inne/n die Anmeldung in den Folgejahren verweigern.
Läufer/innen, die durch unsportliches Verhalten an anderen Läufen aufgefallen sind, kann der Start verweigert werden. Die Disqualifikation kann auf der
Strecke, im Ziel oder nachträglich bei der Feststellung des Vergehens erfolgen.
Beschwerden und Einsprachen gegen Entscheidungen des Wettkampfbüros müssen bis eine Stunde nach deren Verfügung schriftlich im Wettkampfbüro der
Veranstaltung eingereicht werden. Das Wettkampfbüro entscheidet endgültig, ein weiterer Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter übernimmt bei Unfällen, Folgeschäden oder Krankheiten keine Haftung. Den Teilnehmer/innen wird empfohlen, sich gründlich und während
längerer Zeit auf den Wettkampf vorzubereiten. Der Veranstalter hat das Recht, angeschlagene Läufer/innen aus gesundheitlichen Gründen zeitweise oder ganz
aus dem Rennen zu nehmen oder ihnen den Start zu verweigern. Teilnehmende, die nach den letzten Durchgangszeiten ankommen, werden aus dem Rennen
genommen, d.h. es werden ihnen Zeitnehmungschip und Startnummer abgenommen.
Der Veranstalter behält sich das Recht zu kurzfristigen Änderungen vor, diese werden frühzeitig bekannt gegeben.